Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder
VfGH: Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder: Aufhebung des § 34 Abs 7 Z 2 EStG mit Wirkung ab dem 31.12.2010 durch den VfGH
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Ablauf des
31.12.2010 (!) jene
Bestimmung des Einkommensteuergesetzes aufgehoben, welche die Berücksichtigung von
Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder
als außergewöhnliche Belastung verhindert. Dabei hat der VfGH festgestellt, dass es Fälle gibt (wie den Anlassfall), in denen die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung eine derartige Höhe erreicht, dass die verfassungsgesetzlich erforderliche steuerliche Berücksichtigung durch den Unterhaltsabsetzbetrag alleine nicht annähernd herbeigeführt werden kann. Der Gesetzgeber hat nunmehr bis Ende 2010 Zeit, eine verfassungskonforme Regelung zu treffen.
Quelle: ÖGWT
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