Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder

VfGH: Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder: Aufhebung des § 34 Abs 7 Z 2 EStG mit Wirkung ab dem 31.12.2010 durch den VfGH


Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Ablauf des 31.12.2010 (!) jene Bestimmung des Einkommensteuergesetzes aufgehoben, welche die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder als außergewöhnliche Belastung verhindert. Dabei hat der VfGH festgestellt, dass es Fälle gibt (wie den Anlassfall), in denen die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung eine derartige Höhe erreicht, dass die verfassungsgesetzlich erforderliche steuerliche Berücksichtigung durch den Unterhaltsabsetzbetrag alleine nicht annähernd herbeigeführt werden kann. Der Gesetzgeber hat nunmehr bis Ende 2010 Zeit, eine verfassungskonforme Regelung zu treffen.

 

Quelle: ÖGWT


Kommentare (0)