Termin 30.6.2010: Ende der Toleranzfrist für Zusammenfassende Meldung (ZM)


Ab dem Meldezeitraum Juli 2010 gilt die verkürzte Meldefrist für die elektronische Übermittlung der ZM, nämlich bis zum Ablauf des auf den Meldezeitraum folgenden Monats, und ist somit nicht mehr zeitgleich mit der UVA-Meldefrist (15. des zweitfolgenden Monats). Das bedeutet, dass erstmals für Juli 2010 die ZM bis spätestens 30.8.2010 via Finanzonline eingereicht werden muss. 

 

Quelle: ÖGWT

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