So entkommen Sie (zumindest kurzfristig) dem geplanten Budgetsanierungspaket 2011 - 2014

 

Wie bereits mehrfach erwähnt, löst das derzeit in Begutachtung befindliche Budgetbegleitgesetz 2011 – 2014 noch vor dem Jahresende einen gewissen Handlungsbedarf aus. Nachfolgend einige Tipps, wie Sie vielleicht einigen der geplanten Steuererhöhungen zumindest kurzfristig entgehen können:

Erhöhung der Mineralölsteuer (MöSt)

TIPP: Angesichts der ab 2011 drohenden Erhöhung der MöSt (inklusive Umsatzsteuer) um 4,80 Cent pro Liter Benzin bzw 6 Cent pro Liter Diesel sollten Sie noch vor dem Jahresende alle Ihre Fahrzeuge volltanken bzw verfügbare Lagerkapazitäten für Benzin und Diesel voll ausnutzen.

Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA)

TIPP: Wer einen PS-starken Neuwagen mit einem Schadstoffausstoß von mehr als 180 Gramm (g) CO2 kaufen will, sollte sich beeilen: Denn bei diesen PKWs soll ab 2011 die NoVA kräftig erhöht werden: Bei PKWs mit einem Schadstoffausstoß über 180g CO2 soll der CO2-Zuschlag zur NoVA von 25 €/g auf 50 €/g und ab 220 g CO2 von 25 €/g auf 75 €/g ansteigen. Auf die erhöhte NoVA kommen dann noch 20% Umsatzsteuer drauf! Das kann bei PS-starken Autos dann schon einige tausend Euro mehr ausmachen!

Erhöhung der Tabaksteuer

TIPP: Auch die Tabaksteuer soll ab 2011 angehoben werden, und zwar um 25 bis 35 Cent pro Packung.

Kostenbewusste Raucher sollten sich vor Jahresende daher entsprechend eindecken! Jene Raucher, welche die Erhöhung der Tabaksteuer zum Anlass nehmen wollen, dem Finanzminister ein Schnippchen zu schlagen undganz mit dem Rauchenaufzuhören, finden zweckdienliche Hinweise zurVerwirklichung dieses lobenswerten Neujahrsvorsatzes ua auf diversen Internetseiten, wie zBhttp://www.sofort-nichtraucher.com/oder http://www.ohne-nikotin.at/.

Erhöhung der Zwischensteuer bei Privatstiftungen

TIPP: Die Zwischensteuer für bestimmte Kapitalerträge von Privatstiftungen (insbesondere Zinsen und Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen) soll ab 2011 von 12,5% auf 25% erhöht werden. Da Privatstiftungen diese Einkünfte nach dem Zuflussprinzip versteuern, sollte dafür vorgesorgt werden, dass alle zwischensteuerpflichtigen Kapitalerträge noch bis spätestens 31.12.2010 vereinnahmt und damit nur mit 12,5% besteuert werden.
 
 
Quelle: ÖGWT

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