Erhöhung des Pendlerpauschales um 10%

Als Ausgleich für die Erhöhung der Mineralölsteuer wird das Pendlerpauschale ab 2011 wie folgt erhöht:
 

 

Einfache Wegstrecke

1.7.2008 – 31.12.2010

ab 1.1.2011

Kleines Pendlerpauschale

20 bis 40 km

630 €

696 €

 

40 bis 60 km

1.242 €

1.356 €

 

über 60 km

1.857 €

2.016 €

Großes Pendlerpauschale

2 bis 20 km

342 €

372 €

 

20 bis 40 km

1.356 €

1.476 €

 

40 bis 60 km

2.361 €

2.568 €

 

über 60 km

3.372 €

3.672 €

 

Der Pendlerzuschlag (für Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt) wird von bisher 240 € auf 251 € erhöht.

 

Das amtliche Kilometergeld wurde ab 1.7.2008 befristet mit 31.12.2010 auf 0,42 € angehoben. Diese zeitliche Befristung wird nunmehr aufgehoben. Für Motorräder gilt zusätzlich ab 2011 ein einheitliches Kilometergeld – unabhängig vom Hubraum - von 0,24 €. Das Kilometergeld für mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegte Wegstrecken wird ersatzlos gestrichen.
 

 

bis 31.12.2010

ab 1.1.2011

PKW und Kombi

 

0,42 € (befristet)

0,42 € (unbefristet)

Motorräder

bis 250m³:   0,14€

über 250m³: 0,24€

einheitlich  0,24 €

Fußweg von mehr als 2km oder Fahrrad

0,233 € /0,465 €

0,00 €

 
Quelle: ÖGWT
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

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