Offenlegung von Bankinformationen

Nach Verabschiedung des Amtshilfe-Durchfüh­rungsgesetzes im Jahre 2009, mit dem die ge­setzlichen Voraussetzungen für eine Lockerung des Bankgeheimnisses gegenüber ausländischen Steuerbehörden geschaffen wurden, hat Öster­reich zwischenzeitlich eine Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen bzw geändert, die einen gegenseitigen erweiter­ten Informationsaustausch vorsehen. Das Ende Dezember 2010 unterzeichnete Revisi­onsprotokoll zum DBA mit Deutschland ermöglicht ab 1.1.2011 über Anforderung der jeweiligen Finanzverwaltung auch den Austausch von steuererheblichen Bankinformationen, ohne dass zB von Seiten Deutschlands bereits ein förm­liches Strafverfahren eingeleitet sein muss. Auch im Verhältnis zur Schweiz wurde bereits ein Abänderungsprotokoll mit einer erweiterten Amtshilfeklausel unterzeichnet, die es auch den österreichischen Finanzbehörden in Verdachts­fällen ohne Einleitung eines Finanzstrafver­fahrens ermöglicht, Auskünfte über Schweizer Bankkontendaten österreichischer Steuerpflichti­ger einzuholen. Diese Änderung des DBA mit der Schweiz ist zwar am 1.3.2011 in Kraft getreten, ist aber erst ab dem 1.1.2012 anwendbar.
 
 
Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)