Offenlegung von Bankinformationen
Nach Verabschiedung des Amtshilfe-Durchführungsgesetzes im Jahre 2009, mit dem die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Lockerung des Bankgeheimnisses gegenüber ausländischen Steuerbehörden geschaffen wurden, hat Österreich zwischenzeitlich eine Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen bzw geändert, die einen gegenseitigen erweiterten Informationsaustausch vorsehen. Das Ende Dezember 2010 unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA mit Deutschland ermöglicht ab 1.1.2011 über Anforderung der jeweiligen Finanzverwaltung auch den Austausch von steuererheblichen Bankinformationen, ohne dass zB von Seiten Deutschlands bereits ein förmliches Strafverfahren eingeleitet sein muss. Auch im Verhältnis zur Schweiz wurde bereits ein Abänderungsprotokoll mit einer erweiterten Amtshilfeklausel unterzeichnet, die es auch den österreichischen Finanzbehörden in Verdachtsfällen ohne Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ermöglicht, Auskünfte über Schweizer Bankkontendaten österreichischer Steuerpflichtiger einzuholen. Diese Änderung des DBA mit der Schweiz ist zwar am 1.3.2011 in Kraft getreten, ist aber erst ab dem 1.1.2012 anwendbar.
Quelle: ÖGWT
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