Termin 1.7.2011 - Familienbeihilfe – nur bis zum 24. Lebensjahr

Mit dem BBG 2011 wurde die allgemeine Altersgrenze für die Familienbeihilfe ab 1.7.2011 auf das vollendete 24.Lebensjahr herabgesetzt. Diese verschiebt sich auf das 25. Lebensjahr bei Studien mit langer gesetzlicher Studiendauer, Praktika und Präsenzdienst. Die dreimonatige Weiterzahlung nach Abschluss der Schulausbildung gilt nur bei unmittelbar anschließendem Beginn der Berufsausbildung (zB Studium nach Matura).
 
 
Quelle: ÖGWT

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