Arbeitnehmerveranlagung 2006 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2006 beantragen

Steuertipps für Arbeitnehmer 4/4

 
Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen, wie
  • Steuerrefundierung bei schwankenden Bezügen (Jahresausgleichseffekt);
  • Geltendmachung von Werbungskosten, Pendlerpauschale, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen;
  • Verlusten aus anderen Einkünften, zB Vermietungseinkünften;
  • Geltendmachung von Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag bzw des Kinderzuschlags dazu;
  • Geltendmachung des Unterhaltabsetzbetrages;
  • Geltendmachung von Negativsteuern
eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Am 31.12.2011 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2006.
 
Hat ein Dienstgeber im Jahr 2006 von den Gehaltsbezügen eines Arbeitnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2011 beim Finanzamt einen Rückzahlungsantrag stellen.
 
Quelle: ÖGWT

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