Verlängerung der Möglichkeit zur Steuerspaltung
Steuerliche Neuerungen ab 1.1. 2012 - nochmals aktuell zum Nachlesen
Die Möglichkeit, alternativ zur gesellschaftsrechtlichen Spaltung von Kapitalgesellschaften eine sogenannte „Steuerspaltung“ nach den §§ 38a bis 38f UmgrStG vorzunehmen, wurde um ein weiteres Jahr, und zwar bis auf Stichtage, die vor dem 1.1.2013 liegen, verlängert.
Quelle: ÖGWT
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