Termine 2012

1.6.2012 - U-Bahnsteuer in Wien wird erhöht 30.6.2012 - Erstattung von Vorsteuern 2011 im Drittland 30.9.2012 - Erstattung von Vorsteuern 2011 in EU-Mitgliedsländern 30.9.2012 - Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch

1.6.2012:
Die U-Bahnsteuer in Wien (Dienstgeberabgabe für in Wien bestehende Dienstverhältnisse) wird von 0,72 € auf 2 € je angefangener Woche erhöht. Dies gilt sofort für Dienstverhältnisse, die am 1.6.2012 begonnen haben. Für bestehende Dienstverhältnisse gilt die Erhöhung erst ab der folgenden Kalenderwoche, also ab dem 4.6.2012.

 

30.6.2012:
Frist für Antrag auf Erstattung von Vorsteuern 2011 im Drittland bzw für Drittlandsunternehmer in Österreich endet am 30.6.2012
 
30.9.2012:
Die Möglichkeit der Erstattung von Vorsteuern 2011 in EU-Mitgliedsländern via FinanzOnline endet am 30.9.2012
 

Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch

Zur Erinnerung: Grundsätzlich sind die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag durch Einreichung in elektronischer Form beim Firmenbuch offen zu legen. Für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2011 endet die Offenlegungspflicht daher am 30.9.2012. Wird die Verpflichtung zur Einreichung nicht fristgerecht erfüllt, droht eine automatische Zwangsstrafe von mindestens 700 €, die jedem Geschäftsführer und auch der Gesellschaft selbst vorgeschrieben und auch mehrmals verhängt werden kann. Im Falle der mehrmaligen Verhängung können die Zwangsstrafen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften bis zum Dreifachen, bei großen Gesellschaften sogar bis zum Sechsfachen angehoben werden.

Die Eingabegebühr beträgt bei elektronischer Einreichung für eine GmbH 30 € und für eine AG 138 €, die Eintragungsgebühr beträgt 19 €. Insgesamt betragen damit die Gebühren für einen elektronisch übermittelten Jahresabschluss bei einer GmbH 49 € und bei einer AG 157 €. Die Eintragungsgebühr von 19 € entfällt bei freiwilliger elektronischer Einreichung durch Kleinst-Kapitalgesellschaften (Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag 70.000 € nicht überschritten), wenn die Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgt. Bei Einreichung in Papierform wird zusätzlich ein Zuschlag von 16 € vorgeschrieben.
 
Quelle: ÖGWT

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