Arbeitnehmerveranlagung 2007 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2007 beantragen
Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen, wie ...
...
• Steuerrefundierung bei schwankenden Bezügen (Jahresausgleichseffekt);
• Geltendmachung von Werbungskosten, Pendlerpauschale, Sonderausgaben, au-ßergewöhnlichen Belastungen;
• Verlusten aus anderen Einkünften, zB Vermietungseinkünften;
• Geltendmachung von Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag bzw des Kinderzuschlags dazu;
• Geltendmachung des Unterhaltabsetzbetrags;
• Geltendmachung von Negativsteuern
eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit.
TIPP: Am 31.12.2012 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2007.
Quelle: ÖGWT
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