Arbeitnehmerveranlagung 2007 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2007 beantragen

Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen, wie ...

... 
Steuerrefundierung bei schwankenden Bezügen (Jahresausgleichseffekt); 
Geltendmachung von Werbungskosten, Pendlerpauschale, Sonderausgaben, au-ßergewöhnlichen Belastungen;
Verlusten aus anderen Einkünften, zB Vermietungseinkünften; 
Geltendmachung von Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag bzw des Kinderzuschlags dazu;
Geltendmachung des Unterhaltabsetzbetrags;
Geltendmachung von Negativsteuern 
eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. 

TIPP: Am 31.12.2012 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2007.

Quelle: ÖGWT

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