Spenden als Sonderausgaben

Die bereits ab 2009 auf mildtätige Organisationen und auf Entwicklungszusammenarbeit ausgeweitete Spendenbegünstigung (Absetzbarkeit von Spenden im Ausmaß von bis zu 10 % des Vorjahresgewinns bzw -einkommens) wurde ab 2012 nochmals erweitert. Private und Unternehmer können ab 1.1.2012 zusätzlich Spenden an Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen, an Tierheime und freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände von der Steuer absetzen. ...

... Spenden für Forschungsaufgaben und der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben können ab 2012 nicht nur an österreichische Institutionen (Universitäten, Forschungsförderungsfonds, Akademie der Wissenschaften, sonstige mit Forschungs- und Lehraufgaben befasste Institutionen) getätigt werden, sondern auch an vergleichbare Institutionen im EU/EWR-Raum, wenn dies der österreichischen Wissenschaft bzw Erwachsenenbildung zugute kommt. Diese begünstigten Spendenempfänger müssen sich beim Finanzamt registrieren und werden auf der Homepage des BMF (http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/) veröffentlicht. Die freiwilligen Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände sind davon aber ausgenommen.
Die Bestimmungen für die Aufnahme in die Liste begünstigter Spendenempfänger wurde verein-heitlicht. Auch die neu aufgenommenen begünstigten Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen, sowie die Tierheime müssen sich als begünstigter Spenden-empfänger registrieren lassen.
Auch an die Internationale Anti-Korruptions-Akademie (IACA) kann ab 2012 mit steuerlicher Wirkung gespendet werden.
Die Höchstgrenze für die steuerliche Absetzbarkeit wurde ab der Veranlagung für 2012 neu geregelt. Die Spenden an alle begünstigten Spendenempfänger sind einheitlich nur mehr innerhalb folgender Grenzen absetzbar:
Als Betriebsausgaben können Spenden bis zu 10 % des Gewinns des unmittelbar vorange-gangenen Wirtschaftsjahres abgezogen werden.
Als Sonderausgaben absetzbare private Spenden sind mit 10 % des Vorjahreseinkommens begrenzt, wobei schon abgezogene betriebliche Spenden auf diese Grenze angerechnet werden.

TIPP: Bei Unternehmen werden auch Sachspenden anerkannt, bei Privaten hingegen nur Geld-spenden.

Achtung: Ab dem Jahr 2013 wird die 10%ige Deckelung der begünstigten Spenden vom Gesamtbetrag der Einkünfte des laufenden Jahres berechnet werden. 

Quelle: ÖGWT

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