Änderungen ab 1.1.2013 - Änderungen im FinanzOnline 4/5

Um Papier- und Portokosten zu sparen ist die Finanzverwaltung angehalten, ab 1.1.2013 die Bescheidzustellung nur mehr elektronisch via FinanzOnline durchzuführen.

Dabei ist allerdings zu beachten, dass mit der erfolgten Zustellung auch wichtige Rechtsfolgen wie der Beginn des Fristenlaufes für die rechtzeitige Einbringung einer Berufung verknüpft sind. Daher wird beim erstmaligen Einstieg nach dem 31.12.2012 in das FinanzOnline abgefragt, ob der Teilnehmer auf die elektronische Zustellung verzichten möchte. Bei Verzicht ändert sich gegenüber bisher nichts. Sollten Sie die elektronische Zustellung wünschen, dann sind in den Grunddaten eine E-Mail-Adresse und allenfalls die Mobilnummer für die SMS-Verständigung zu hinterlegen. Bescheide über Arbeitnehmer-Veranlagungen werden nur dann elektronisch zugestellt, wenn die Erklärung auch elektronisch eingereicht wurde. Auch hier ist ein Verzicht möglich.

Ab 1.2.2013 kann auch die KESt-Anmeldung, wie sie zB bei Gewinnausschüttungen von Gesellschaften oder bei Zuwendungen durch Privatstiftung vorgeschrieben ist,  elektronisch übermittelt werden.

Quelle: ÖGWT

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