Änderungen ab 1.1.2013 - Übermittlung deutscher Umsatzsteuervoranmeldungen und Zusammenfassender Meldungen ab 2013 5/5

Ab dem 1.1.2013 wird in Deutschland die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung und der Zusammenfassenden Meldung nur mehr mit einem authentifizierten Zertifikat möglich sein.

Diese Neuregelung gilt auch für österreichische Steuerpflichtige, die in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind. 

Das Zertifikat kann über folgende Links beantragt werden:

http://www.bzst.de/DE/Home/NEWS/20121130_ZM_Registrierung_Artikel.html

oder

https://www.elsteronline.de/eportal/eop/auth/Registrierung.tax

Quelle: ÖGWT

 

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