Arbeitnehmerveranlagung 2008 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2008 beantragen - Steuertipps für Arbeitnehmer 4/4
Erstellt von elixa Horn,
am 29.10.2013
| Gelesen: 4351 mal
Am 31.12.2013 endet die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2008.
Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen, wie
Steuerrefundierung bei schwankenden Bezügen (Jahresausgleichseffekt);
Geltendmachung von Werbungskosten, Pendlerpauschale und Pendlereuro, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen;
Verlusten aus anderen Einkünften, zB Vermietungseinkünften;
Geltendmachung von Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag bzw des Kinderzuschlags dazu;
Geltendmachung des Unterhaltsabsetzbetrags;
Geltendmachung von Negativsteuern
eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit.
TIPP: Am 31.12.2013 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2008.
Hat ein Dienstgeber im Jahr 2008 von den Gehaltsbezügen eines Arbeitnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2013 beim Finanzamt einen Rückzahlungsantrag stellen.
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