GSVG-Befreiung für „Kleinstunternehmer“ bis 31.12.2013 beantragen - Steuertipps für Unternehmen 10/12

Der Antrag für 2013 muss spätestens am 31.12.2013 bei der SVA einlangen.

Gewerbetreibende und Ärzte (Zahnärzte) können bis spätestens 31.12.2013 rückwirkend für das laufende Jahr die Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) beantragen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte 2013 maximal 4.641,60 € und der Jahresumsatz 2013 maximal 30.000 € betragen werden. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), Männer über 65 Jahre, Frauen über 60 Jahre sowie Männer und Frauen über 57 Jahre, wenn sie in den letzten 5 Jahren die obigen Umsatz- und Einkunftsgrenzen nicht überschritten haben.

Seit 1.7.2013 kann die Befreiung auch während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld oder bei Bestehen einer Teilversicherung während der Kindererziehung beantragt werden, wenn die monatlichen Einkünfte maximal 386,80 € und der monatliche Umsatz maximal 2.500 € beträgt.

TIPP: Der Antrag für 2013 muss spätestens am 31.12.2013 bei der SVA einlangen.

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