Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2010 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2013 - Steuertipps für Arbeitnehmer 1/4

Die Rückerstattung ist lohn- bzw einkommensteuerpflichtig!

Wer im Jahr 2010 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2013 rückerstatten lassen (11,4 % Pensionsversicherung, 4 % Krankenversicherung, 3 % Arbeitslosenversicherung). Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.

Achtung: Die Rückerstattung ist lohn- bzw einkommensteuerpflichtig!

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