Zuschuss zur Entgeltfortzahlung an Dienstnehmer für KMUs - Steuertipps für Unternehmer 11/12

​Klein- und Mittelbetriebe, die regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen, erhalten von der AUVA einen Zuschuss, wenn sie Dienstnehmern (auch geringfügig Beschäftigten) auf Grund eines unfallbedingten Krankenstands (Freizeit- oder Arbeitsunfall) das Entgelt für mehr als drei Tage fortzahlen müssen.

Außerdem erhalten derartige Betriebe einen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung bei sonstigen Krankenständen der Dienstnehmer, wenn der Krankenstand länger als 10 Tage dauert. In diesen Fällen wird der Zuschuss aber erst ab dem 11. Krankenstandstag gewährt.

TIPP: Der Zuschuss beträgt 50 % des tatsächlich fortgezahlten Entgelts für maximal 6 Wochen. Auch wenn die Anträge bis zu drei Jahre nach Beginn der jeweiligen Entgeltfortzahlung gestellt werden können, sollte der bevorstehende Jahreswechsel genützt werden, um zu überprüfen, ob Ansprüche bestehen.

Kommentare (0)