​Meldungserstattung via ELDA

Personengesellschaften (wie zB OG und KG) und juristische Personen müssen ab 1.1.2014 An- und Abmeldungen etc für ihre Dienstnehmer ausnahmslos über ELDA, dem elektronischen Datenaustauschsystem mit den Sozialversicherungsträgern, durchführen.

Meldungen in Papierform stellen einen Meldeverstoß dar, der sanktioniert wird.

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