Forschungsprämie - Steuertipps für Unternehmer 4/12

​Seit dem 1.1.2011 gibt es keinen Forschungsfreibetrag mehr, sondern nur mehr eine Forschungsprämie.

Diese wurde aber auf 10 % der relevanten Forschungsaufwendungen (Forschungsausgaben) erhöht. Prämienbegünstigt sind weiterhin die eigenbetriebliche und die Auftragsforschung. Prämien für Auftragsforschungen können seit 2012 für Forschungsaufwendungen (Ausgaben) bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 € pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden. Gefördert werden generell Aufwendungen (Ausgaben) „zur Forschung und experimentellen Entwicklung“ (dh sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte und experimentelle Forschung im Produktions- und Dienstleistungsbereich, zB auch Aufwendungen bzw Ausgaben für bestimmte Softwareentwicklungen und grundlegend neue Marketingmethoden). Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte erfolgen. Das neue Verfahren und der genaue Anwendungsbereich sind in der Forschungsprämienverordnung geregelt.

TIPP: Für den Prämienantrag 2013 muss aber nach Ablauf des Wirtschaftsjahres ein sogenanntes Jahresgutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eingeholt werden. Um größere Sicherheit über die steuerliche Anerkennung von Forschungsaufwendungen zu erlangen, besteht die Möglichkeit, im Vornhinein eine bescheidmäßige Bestätigung über die begünstigte Forschung für ein bestimmtes Forschungsprojekt beim Finanzamt zu beantragen. Dafür ist es notwendig, von der FGG ein sogenanntes Projektgutachten einzuholen.

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