Halbjahresabschreibung für kurz vor Jahresende getätigte Investitionen - Steuertipps 4/9

Eine Absetzung für Abnutzung (AfA) kann erst ab Inbetriebnahme des jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden. Erfolgt die Inbetriebnahme des neu angeschafften Wirtschaftsgutes noch kurzfristig bis zum 31.12.2013, steht eine Halbjahres-AfA zu.

Quelle: Atikon

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