Termin 31.12.2013
Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit.
Sollten Sie noch nicht ausreichend Investitionen getätigt haben, so ist es am einfachsten, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) erforderliche Investitionsdeckung bei Gewinnen über 30.000 € durch den Kauf von Wertpapieren zu erfüllen. Zu diesem Zweck sollten etwa Mitte bis Ende Dezember gemeinsam mit dem Steuerberater der erwartete steuerliche Jahresgewinn 2013 geschätzt und der voraussichtlich über 3.900 € (= Grundfreibetrag!) liegende Gewinnfreibetrag ermittelt und entsprechende Wertpapiere gekauft werden. Der GFB beträgt für Gewinne bis 175.000 € 13 %. Für Gewinne zwischen 175.000 € und 350.000 € können 7 % und für Gewinne zwischen 350.000 € und 580.000 € 4,5 % als GFB geltend gemacht werden. Für Gewinne über 580.000 € gibt es gar keinen GFB mehr.
Bis zum Ultimo sollten die Wertpapiere auf ihrem Depot verfügbar sein!
Quelle: ÖGWT
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