Aufteilung des Gewinnfreibetrages bei Substanzgewinnen

Bei der Berechnung des Gewinnfreibetrages (GFB) sind neben dem laufenden Ergebnis auch Substanzgewinne (aus Kapital- und Immobilienvermögen), die mit dem besonderen Steuersatz von 25% besteuert werden, zu berücksichtigen. Der auf Basis des betrieblichen Gesamtgewinnes ermittelte GFB ist dann nach dem Verhältnis zwischen tarifsteuerpflichtigen Einkünften und Substanzgewinnen aufzuteilen.

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)