Schweizer Abzugssteuer ist doch in Österreich anrechenbar
Wurde in Zusammenhang mit dem Steuerabkommen Österreich-Schweiz von der Schweizer Bank zu Unrecht die Abgeltungssteuer einbehalten, so kann nach Vorliegen eines sogenannten Delegierungsbescheides des BMF das Wohnsitzfinanzamt die Abgeltungssteuer zurückzahlen.
Quelle: ÖGWT
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