Wichtige Termine 31.3.2014: Jahreserklärungen 2013 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe und Einkommensbericht für Gesellschaften mit mehr als 150 ArbeitnehmerInnen

  • Einreichung der Jahreserklärungen 2013 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe (Wiener U-Bahnsteuer).
  • Einkommensbericht für Gesellschaften mit mehr als 150 ArbeitnehmerInnen

Ab 1.1 2014 müssen bereits Betriebe, die dauernd mehr als 150 Arbeitnehmer beschäftigen, einen Ein-kommensbericht, und zwar erstmalig für das Jahr 2013, erstellen. Der Einkommensbericht, der in der Folge alle zwei Jahre abzufassen ist, soll die Einkommenstransparenz erhöhen und den Abbau von Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen unterstützen. Die Entgeltsanalyse hat in anonymisierter Form zu erfolgen und darf keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen. Der Bericht ist den Belegschaftsvertretungsorganen bis spätestens 31.3. des Folgejahres (somit bis zum 31.3.2014) zu übermitteln. Das Gesetz sieht für die Arbeitnehmer eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich des Inhaltes vor. Das Bundeskanzleramt hat einen unverbindlichen Leitfaden zur Erstellung des Einkommensberichtes zum Download unter ... zur Verfügung gestellt.

Für Unternehmen, die dauernd mehr als 250 (500 bzw 1.000) ArbeitnehmerInnen beschäftigen, besteht die Verpflichtung bereits seit 1.1.2013 (1.1.2012 bzw 1.1.2011).

Quelle: ÖGWT

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