Regelbedarfsätze
Liegt eine behördlich festgesetzte Unterhaltsleistung nicht vor, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze sind für das gesamte Kalenderjahr 2014 heranzuziehen.
0-3 Jahre | 3-6 Jahre | 6-10 Jahre | 10-15Jahre | 15-19 Jahre | 19-20 Jahre |
€ 194,00 | € 249,00 | € 320,00 | € 366,00 | € 431,00 | € 540,00 |
Quelle: ÖGWT
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