Bis wann sind die Steuererklärungen 2013 einzureichen?

Sobald man festgestellt hat, ob - und wenn ja - welche Steuererklärung abzugeben ist, stellt sich natürlich die Frage, bis wann muss eigentlich die Steuererklärung für das Jahr 2013 abgegeben werden?

Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2013 (Pflichtveranlagung) ist grundsätzlich der 30.4.2014 (für Online-Erklärungen der 1.7.2014). Steuerpflichtige, die durch einen Steuer-berater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt für die Steuererklärungen 2013 grund-sätzlich eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.3.2015 bzw 30.4.2015, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw –guthaben ab dem 1.10.2014 Anspruchszinsen zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. In den meisten Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie bisher eine Fristverlängerung bis 30.9.2014. In jedem Fall kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden.

Zusammengefasst ergeben sich folgende Abgabetermine:

Im Einkommen sind keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten – „normale“ Veranlagung

Grund zur Abgabe der Steuererklärung  Formular
abzugeben bis
Papierform

abzugeben bis
elektronisch

Steuerpflichtiges Einkommen > € 11.000 E1 30.4.2014 1.7.2014
Steuerpflichtiges Einkommen < € 11.000,
besteht aber aus betrieblichen Einkünften mit Bilanzierung   
E1 30.4.2014 1.7.2014
In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen E1 30.4.2014 1.7.2014
In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Immobilientransaktionen enthalten, für die keine Immobilienertragsteuer abgeführt wurde E1 30.4.2014

1.7.2014

Im Einkommen sind auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten und das Gesamteinkommen beträgt mehr als € 12.000 – Arbeitnehmerveranlagung

Grund zur Abgabe der SteuererklärungFormularabzugeben bis
Papierform
abzugeben bis
elektronisch
(Nicht lohnsteuerpflichtige) Nebeneinkünfte > € 730E130.4.20141.7.2014
Zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von getrennt versteuerten Bezügen (Gehalt, Pension) von zwei oder mehreren ArbeitgebernL130.9.201430.9.2014
Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag wurde zu Unrecht berücksichtigtL1 30. 9. 201430. 9. 2014
Abgabe unrichtiger Erklärungen gegenüber Arbeitgeber betreffend Pendlerpauschale bzw betreffend steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse zu KinderbetreuungskostenL130. 4. 20141. 7.2014
Krankengeld, Bezug aus Dienstleistungsscheck, Entschädigung für Truppenübungen, beantragte Rückzahlung von SV-PflichtbeiträgenL1Aufforderung durch FinanzamtAufforderung durch Finanzamt
Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr wurde bei Lohnverrechnung berücksichtigtL1Aufforderung durch FinanzamtAufforderung durch Finanzamt
Freiwillige SteuererklärungL1bis Ende 2018bis Ende 2018



Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)