Formular aus dem Pendlerrechner bis 30.9.2014 vorzulegen

Die durchaus berechtigte Kritik an manchen Ergebnissen des Pendlerrechners hat dazu geführt, dass nun eine Überarbeitung des Pendlerrechners bis zum Sommer erfolgt. Daher wurde auch die Frist für Pendler zur Abgabe des Ausdrucks aus dem Pendlerrechner Formular L 34, um die Pendlerpauschale und den Pendlereuro in der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt zu bekommen, vom 30.6.2014 auf den 30.9.2014 verlängert. Für jene, die das Formular bereits abgegeben haben, besteht die Möglichkeit der neuerlichen Vorlage. Unbenommen bleibt die Möglichkeit, das Pendlerpauschale und den Pendlereuro im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.


Quelle: ÖGWT

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