Neuregelung der Grunderwerbsteuer

Der Verfassungsgerichtshof hat, wie bereits mehrfach berichtet, die Heranziehung der Einheitswerte bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen für die Grunderwerbsteuer als verfassungswidrig betrachtet und eine Reparatur der gesetzlichen Bestimmungen bis 31.5.2014 verlangt. Vor kurzem wurde ein Entwurf der geplanten Änderungen zur Begutachtung versandt. Demnach soll bei allen Übertragungen von Liegenschaften innerhalb der Familie – wie bei der Grundbuchseintragungsgebühr – der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer herangezogen werden. Sollte die geplante Neuregelung in dieser Form auch beschlossen werden, bedeutet dies, dass sich bei unentgelt-lichen Übertragungen (Schenkung, Erbschaft) innerhalb der Familie nichts ändert. Vielmehr ist auch geplant, dass auch entgeltliche Grundstückstransaktionen (zB Verkauf) innerhalb der Familie auf Basis des dreifachen Einheitswertes besteuert werden können. Da auch eine allfällige Gegenleistung für die Übertragung (zB gemischte Schenkung, Vorbehaltsfruchtgenuss) künftig keine Rolle mehr spielen soll, könnte es in diesen Fällen sinnvoller sein, mit der Transaktion bis Juni 2014 zu warten. Die endgültige Gesetzeswerdung bleibt aber jedenfalls abzuwarten. 


Quelle: ÖGWT

Kommentare (1)

  1. elixa Horn am 28.04.2014, um 15:09 Uhr #

    ... noch 1 Monat Frist für optimierende Gestaltungen ...

    Beachten Sie, dass bspw. die Einlage von Grundstücken in GmbH`s in Form einer Sacheinlage aktuell nicht begünstigt ist, dh ab 1.6.2014 voraussichtlich der "Verkehrswert" als Grundlage für die GrESt dient.