NoVA-Tarif ab 1.3.2014

Zu dem seit 1.3.2014 geltenden neuen Tarifen für die Normverbrauchsabgabe (NoVA) hat das BMF einen Erlass veröffentlicht, worin die Neuregelung des Tarifs bemessen an den CO2-Emmissions-werten des Fahrzeuges sowie Fragen zur Übergangsregelung und zu Gebrauchtwagen näher geregelt werden. Tatsache ist, dass eine höhere Motorisierung zu einer höheren NoVA führen wird.


Quelle: ÖGWT

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