Erhöhung der Kfz-Steuer ab 1.3.2014
Die motorbezogene Versicherungssteuer wurde mit 1.3.2014 erhöht und betrifft alle Fahrzeughalter. Sowohl die Versicherungssteuer als auch die motorbezogene Versicherungssteuer (vulgo Kfz-Steuer) werden vom jeweiligen Versicherungsunternehmen im Zuge der Kfz-Haftpflichtversicherung eingehoben und automatisch an das Finanzamt abgeführt.
Quelle: ÖGWT
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