​Geringfügige Senkung der Lohnnebenkosten

Der Nationalrat hat am 27.3.2014 ein „Förderpaket für ältere Arbeitslose“ beschlossen. In diesem Paket ist auch eine Reduktion des Unfallversicherungsbeitrages ab 1.7.2014 von derzeit 1,4 % auf 1,3 % sowie des Arbeitgeberbeitrages zum Insolvenzentgeltsicherungsgesetz ab 1.1.2015 von derzeit 0,55 % auf 0,45 % enthalten. 


Quelle: ÖGWT

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