​VwGH – Auslandsschulbesuch als außergewöhnliche Belastung

Bekanntlich können Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes mit einem Pauschbetrag von € 110 pro angefangenem Kalendermonat als außergewöhnliche Belastung (ohne Selbstbehalt) berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass in der Nähe des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Wie die vielen höchstgerichtlichen Entscheidungen zeigen, hat genau diese Voraussetzung immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Steuerpflichtigem und Finanzverwaltung geführt. Der VwGH nimmt hier zunehmend eine großzügige Haltung ein. Im Vorjahr hat der VwGH erstmals die Gewährung des Pauschbetrags für die Teilnahme an einem ausländischen Schüleraustauschprogramm anerkannt, wobei in diesem Falle als zusätzliche Begründung eine konkrete Studienabsicht an einer amerikanischen Universität vorlag. In einer ganz aktuellen Entscheidung hat der VwGH nunmehr ganz allgemein festgestellt, dass der im Rahmen des Schulunterrichtsgesetzes geförderte Auslandsschulbesuch zur Förderung der allgemeinen Sprachkompetenz ebenfalls einen Anspruch auf den Pauschbetrag für die außergewöhnliche Belastung vermittelt.


Quelle: ÖGWT

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