Verschärfungen bei Selbstanzeige

Ministerrat beschließt Verschärfungen bei Selbstanzeige in seiner Sitzung vom 11. 6. 2014 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zu einer Novelle des FinStrG beschlossen, mit der (die bereits im Brief des Finanzministers an die Europäische Kommission angekündigten) Verschärfungen bei der Selbstanzeige umgesetzt werden sollen:

Selbstanzeigen im Zuge von Betriebsprüfungen sollen künftig mit progressiv gestaffelten Zuschlägen zwischen fünf und 30 Prozent auf die Abgabenschuld sanktioniert werden. Bei einer Abgabenverkürzung, die Betriebsprüfern vorgelegt wird, ist künftig ein Strafzuschlag von 5 Prozent, bei einer Abgabenschuld ein Strafzuschlag von bis zu 33.000 Euro zu entrichten, 15 Prozent bis 100.000 Euro Steuerschuld, 20 Prozent bis 250.000 Euro und 30 Prozent bei mehr als 250.000 Euro. Bisher waren bei Selbstanzeigen nur Verzugszinsen fällig.

Die Beschlussfassung im Nationalrat ist für Juli vorgesehen.


Quelle:swk.at

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