Verschärfungen bei Selbstanzeige
Ministerrat beschließt Verschärfungen bei Selbstanzeige in seiner Sitzung vom 11. 6. 2014 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zu
einer Novelle des FinStrG beschlossen, mit der (die bereits im Brief des
Finanzministers an die Europäische Kommission angekündigten) Verschärfungen bei
der Selbstanzeige umgesetzt werden sollen:
Selbstanzeigen im Zuge von
Betriebsprüfungen sollen künftig mit progressiv gestaffelten Zuschlägen
zwischen fünf und 30 Prozent auf die Abgabenschuld sanktioniert werden. Bei
einer Abgabenverkürzung, die Betriebsprüfern vorgelegt wird, ist künftig ein
Strafzuschlag von 5 Prozent, bei einer Abgabenschuld ein Strafzuschlag von bis
zu 33.000 Euro zu entrichten, 15 Prozent bis 100.000 Euro Steuerschuld, 20
Prozent bis 250.000 Euro und 30 Prozent bei mehr als 250.000 Euro. Bisher waren
bei Selbstanzeigen nur Verzugszinsen fällig.
Die Beschlussfassung im
Nationalrat ist für Juli vorgesehen.
Quelle:swk.at
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