Vorsteuerrückerstattung rechtzeitig bis 30.6.2014 bzw 30.9.2014
Hat ein Unternehmen Vorsteuerbeträge im Ausland bezahlt, so ist es wichtig, die Fallfristen exakt einzuhalten. Nur die Berücksichtigung des jeweils vorgegebenen Antragsprozedere gewährleistet eine Rückerstattung des Geldes.
Quelle: ÖGWT
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