Nationalrat beschließt FinStrG-Novelle 2014

(APA) – Der Nationalrat hat am 8. 7. 2014 mehrheitlich die FinStrG-Novelle 2014 beschlossen. Selbstanzeigen bei Finanzvergehen werden damit künftig teurer. Waren bisher nur Verzugszinsen zu zahlen, wird künftig ein Strafzuschlag fällig. Bisher waren erstmalige Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte straffrei und führten erst im Wiederholungsfall zu einer Abgabenerhöhung von 25 %. Wiederholte Selbstanzeigen sind in Hinkunft überhaupt untersagt und wer es das erste Mal macht, hat dafür zu bezahlen. Konkret sollen bei einer Abgabenschuld bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Finanzvergehen bis 33.000 Euro 5 %, bis 100.000 Euro 15 %, bis 250.000 Euro 20 % und bei mehr als 250.000 Euro 30 % Strafzuschlag zu begleichen sein.

Ebenfalls beschlossen wurde eine Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes. Für Ökostrom-Selbstverbraucher wird ein Freibetrag von 25.000 kWh pro Jahr eingeführt, was einer weitgehenden Befreiung nachhaltiger Stromerzeuger von der Elektrizitätsabgabepflicht gleichkommt.

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