Gesetzesprüfungsverfahren: Abzugsverbot für Werbungkosten iZm privaten Grundstücksverkäufen

Seit 1.4.2012 unterliegen Gewinne aus der Veräußerung privater Grundstücke – unabhängig von der Behaltedauer – grundsätzlich der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) in Höhe von 25%. Werbungskosten (wie zB Rechtsanwaltskosten, Maklerprovisionen, Finanzierungskosten, etc) können aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung - abgesehen von Aufwendungen für die Selbstberechnung und Entrichtung der Immobilienertragsteuer und Vorsteuerberichtigungsbeträgen – bei der Gewinnermittlung nicht berücksichtigt werden. Nach Auffassung des Bundesfinanzgerichts (BFG) widerspricht dieses Abzugsverbot für Werbungskosten bei der privaten Grundstücksveräußerung den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Hinblick auf das objektive Nettoprinzip und den Vertrauensschutz. Das BFG beantragte daher beim Verfassungsgerichtshof ein Gesetzesprüfungsverfahren.

Tipp: Um in den Genuss der rückwirkenden Aufhebung durch den VfGH zu kommen, müsste der eigene Fall als so genannter „Anlassfall“ vor Beginn der mündlichen Verhandlung bzw der nicht öffentlichen Beratung beim VfGH anhängig sein.


Quelle: ÖGWT

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