Anbringen via Telefax oder per E-Mail
Es wird klar gestellt, dass Anbringen wie insbesondere Erklärungen, Anträge, Vorhaltsbeantwortungen und Rechtsmittel nicht per Telefax oder per E-Mail eingebracht werden können. Dementsprechend löst ein mit einem E-Mail eingebrachtes Anbringen weder eine Entscheidungspflicht der Behörde aus, noch berechtigt es die Behörde, eine bescheidmäßige Entscheidung zu fällen, die von einem Anbringen abhängig ist.
Quelle: ÖGWT
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