Investitionen vor dem Jahresende – Steuertipps für Unternehmer 1/15

  • Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen, müssen Sie das Wirtschaftsgut auch noch bis zum 31.12.2014 in Betrieb nehmen, damit Sie eine Halbjahresabschreibung geltend machen können. Mit der Bezahlung können Sie sich aber bis zum nächsten Jahr Zeit lassen.
  • Investitionen mit Anschaffungskosten bis 400 € (exklusive USt bei Vorsteuerabzug) können sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) abgesetzt werden.
  • Stille Reserven aus der Veräußerung von mindestens sieben Jahre alten Anlagegütern können unter bestimmten Voraussetzungen bei natürlichen Personen auf Ersatzbeschaffungen übertragen oder einer Übertragungsrücklage zugeführt werden.

Quelle: ÖGWT

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