Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014)

Am 18.11.2014 wurde die Regierungsvorlage des RÄG 2014 dem Parlament zugeleitet. Das RÄG 2014 soll überwiegend mit 20. Juli 2015 in Kraft treten und ist erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.Dezember 2015 beginnen.

Auslöser für die Gesetzesänderung ist die EU-Bilanz-Richtlinie, die bis 20. Juli 2015 in lokales Recht umzusetzen ist. Die Richtlinie hat vor allem zwei wesentliche Zielrichtungen: die Entlastung von kleinen Unternehmen und die Einführung einer länderbezogenen Berichterstattung für große Unternehmen, die in der mineralgewinnenden Industrie oder auf dem Gebiet des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind. Die Richtlinie harmonisiert die Anhangangaben für kleine Unternehmen und die Bandbreite der Schwellenwerte für die Definition kleiner Unternehmen. Umsetzungsspielraum gibt es bei der konkreten Festsetzung der Schwellenwerte und bei der Einführung weiterer Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften. In Teilbereichen wird eine Annäherung der unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften in Angriff genommen. Da das österreichische Rechnungslegungsrecht seit dem Jahr 1990 nicht mehr umfassend reformiert worden ist, wurde bei einzelnen Vorschriften ein Modernisierungsbedarf festgestellt, um die Aussagekraft und internationale Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse zu erhalten.

Der Gesetzesentwurf hat bereits im Begutachtungsverfahren zu großen Diskussionen geführt (siehe auch Pkt. 5.1.). Da es auch noch im Laufe der parlamentarischen Behandlung zu Änderungen kommen kann, werden wir über das RÄG 2014 im Detail erst nach Gesetzwerdung berichten. 


Quelle: ÖGWT

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