Verkauf von GmbH-Anteilen

Werden Anteile an einer GmbH sukzessive erworben, dann handelt es sich beim Anteil immer um ein einheitliches Wirtschaftsgut. So haben Gesellschafter selbst bei Aufstockung immer nur einen Geschäftsanteil. Eine Identifizierbarkeit der einzeln erworbenen Tranchen am einheitlichen Geschäftsanteil besteht, im Gegensatz zu einzelnen Aktien an einer AG, nicht. Werden daher Anteile an dem GmbH-Anteil verkauft, dann kann der Erlös nur verhältnismäßig ein Spekulationsgeschäft bzw. den Verkauf einer Beteiligung darstellen. Es kann damit nicht nur der zuerst erworbene Anteil als Altanteil angesehen werden (VwGH 2. 10. 2014, 2012/15/0083).

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