Flexi-Modell für SVA-Beiträge

Unternehmer erhalten von der SVA mehr Eigenverantwortung und können künftig selbst entscheiden, wie viel sie wann von ihrem jährlichen Beitrag einzahlen.

Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt in Wien wird die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) nun ein neues Konzept der Beitragszahlungen auf ganz Österreich ausweiten: Unternehmer werden künftig selbst bestimmen können, wann innerhalb einer Jahresfrist sie welchen Teil ihrer Gesamtbeitragssumme zahlen.

„Zu Beginn des Jahres erhalten die Unternehmer Auskunft über die in diesem Jahr fällige Beitragshöhe, danach können sie uns informieren, dass sie diese nicht quartalsmäßig, sondern zum Beispiel monatlich oder auch in Raten unterschiedlicher Höhe abzahlen wollen“, sagt der stellvertretende SVA-Obmann Alexander Herzog. Er bestätigt, dass zum Beispiel am Jahresbeginn höhere Beiträge bezahlt werden können und später niedrigere – „solange am Ende das Konto auf null ist“.

Ab 2016 wird es auch möglich sein, sich selbst nicht nur, wie bisher, hinunterstufen zu lassen, sondern in besseren Zeiten auch hinauf – alles erfordert eine aktive Meldung durch den Unternehmer. „Wir wollen keine Automatismen, die als Intransparenz ausgelegt werden können – Unternehmer können und wollen sich selbst um solche Dinge kümmern“, ist Herzog, der selbst Unternehmer ist, überzeugt.

Positives Feedback

Die Flexibilität begrüßt auch der Direktor des Wiener Wirtschaftsbundes und Obmann der SVA Wien, Alexander Biach, der den Pilotversuch in Wien geleitet hat. Er weist darauf hin, dass dadurch auch der interne Aufwand der SVA verringert wird, weil weniger Mahnungen und Exekutionen koordiniert werden müssen. „Die befürchteten Zahlungsausfälle sind ausgeblieben, und wir haben sehr positive Erfahrungen gemacht“, sagt Biach.

Gemeinsam mit der Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage, die laut Herzog „jedem Versicherten pro Jahr 300 € spart“, sowie der Halbierung der Verzugszinsen (das WirtschaftsBlatt berichtete), seien jetzt „wichtige Schritte gesetzt“ worden hin zur angestrebten Flexibilität für Unternehmer. In weiterer Folge soll dafür die Kommunikation mit der SVA über das Online-Portal erleichtert werden.

Der Krankenversicherungsbeitragssatz wurde bereits jenem der Unselbstständigen angepasst und von 9,1 auf 7,65 Prozent gesenkt. Eine weitere Reduktion sei aufgrund der finanziellen Lage nicht möglich. Herzog betont aber, dass im Vergleich mit ASVG-Versicherten die Gesamtbelastung aus Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberbeiträgen nicht gesehen wird. „Verrechnet mit den Gegenleistungen, die die SVA bietet, liegen wir hier ungefähr gleich, es steht nur nicht auf dem Lohnzettel“, sagt Herzog. Die SVA habe eine „schwarze Null“ erreicht und konnte laut Herzog im Zuge der Steuerreform „Schlimmeres verhindern“. Der Bund habe nämlich den sogenannten Hebesatz, der der Unterstützung der Pensionisten dient, ursprünglich deutlich absenken wollen.

Anstieg bei Kosten

„Große Sorgen“ bereitet Herzog der Anstieg an Medikamentenkosten, besonders für Spezialheilmittel, wo er einen effektiven Kosten-Nutzen-Effekt erreichen will. Biach hingegen befürchtet verstärkten Sozialmissbrauch und überlegt die Einführung einer Krankenüberprüfung durch einen Arzt nach einem bestimmten Zeitraum, der über den durchschnittlichen Krankenstand berechnet werden soll.


Quelle: Wirtschaftsblatt, 6.7.2015

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