Unternehmer: Vorsteuerabzug bei Anschaffung von Elektroautos

Seit 1.1.2016 sind die Anschaffungskosten von Elektroautos vorsteuerabzugsberechtigt. Der volle Vorsteuerabzug steht Ihnen allerdings nur bei Anschaffungskosten bis maximal € 40.000 brutto zu. Zwischen € 40.000 und € 80.000 gibt es einen aliquoten Vorsteuerabzug. Kostet das Elektroauto mehr als € 80.000 brutto, so steht kein Vorsteuerabzug zu. Nach Ansicht des BMF im Salzburger Steuerdialog 2016 (noch nicht veröffentlicht) kann bei in Vorjahren angeschafften Elektroautos eine positive Vorsteuerberichtigung für ab dem Jahr 2016 noch verbleibende Jahresfünftel vorgenommen werden.

TIPP: Elektroautos sind wegen der fehlenden CO2-Emissionen nicht NoVA-pflichtig und von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Für jene Mitarbeiter, die das arbeitgebereigene Elektroauto privat nutzen dürfen, fällt keine Sachbezug an.


Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)