Termin 01.10.2017

Mit Beginn der Anspruchsverzinsung ab 1.10.2017 für Nachzahlungen bzw Gutschriften aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer 2016 kommt es zur Verrechnung von Zinsen von 1,38%. Zur Vermeidung kann eine freiwillige Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung getätigt werden. Anspruchszinsen unter € 50 werden nicht vorgeschrieben (Freigrenze).

Hinweis: Anspruchszinsen sind ertragsteuerlich neutral. Damit sind Zinsaufwendungen nicht absetzbar, Zinserträge steuerfrei. In Anbetracht des niedrigen Zinsniveaus kann es sich lohnen, die Steuerklärung erst später einzureichen, wenn man eine Gutschrift erwartet. Die Anspruchszinsen von 1,38% entsprechen einer Verzinsung vor Abzug der KESt von 1,84%.


Quelle: ÖGWT

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