Unternehmertipp - Forschungsprämie

Für Forschungsaufwendungen (Forschungsausgaben) aus eigenbetrieblicher Forschung kann eine Forschungsprämie von 12% beantragt werden. Prämien für Auftragsforschungen können für Forschungsaufwendungen (Ausgaben) bis zu einem Höchstbetrag von € 1.000.000 pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden. Gefördert werden generell Aufwendungen (Ausgaben) „zur Forschung und experimentellen Entwicklung“ (dh sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte und experimentelle Forschung im Produktions- und Dienstleistungsbereich, zB auch Aufwendungen bzw Ausgaben für bestimmte Softwareentwicklungen und grundlegend neue Marketingmethoden). Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte erfolgen.

Beachten Sie aber bei Ihren Dispositionen vor dem Jahresende, dass die Forschungsprämie ab dem 1.1.2018 auf 14% angehoben wurde. Daher könnte für ins Jahr 2018 verschiebbare Forschungsaufwendungen (-ausgaben) eine höhere Prämie lukriert werden.


Quelle: ÖGWT

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