Arbeitnehmertipp: Rückerstattung Versicherungsbeiträge 2014 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2017

Wer im Jahr 2014 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2017 rückerstatten lassen (11,4% Pensionsversicherung, 4% Krankenversicherung,
3% Arbeitslosenversicherung). Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.
Achtung: Die Rückerstattung ist lohn- bzw einkommensteuerpflichtig!


Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)