Tipp für alle: Verteilung von Instandsetzungsaufwendungen auf 15 Jahre

Instandsetzungsausgaben des Jahres 2017 bei vermieteten Wohngebäuden dürfen nur mehr auf 15 Jahre verteilt abgesetzt werden. Dies gilt auch für freiwillig über Antrag auf 15 Jahre zu verteilende nicht regelmäßig anfallende Instandhaltungsausgaben des Jahres 2017. Bei in den Jahren bis 2015 angefallenen Instandsetzungsausgaben muss der im Jahr 2016 auf 15 Jahre verlängerte Absetzungszeitraum beibehalten werden. Bei bis 2015 freiwillig auf 10 Jahre verteilten Instandhaltungsausgaben bei Wohngebäuden hat sich der Verteilungszeitraum ab 2016 nicht geändert.


Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)