Sonderbetriebsprüfung bei Kapitalabfluss

Nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz müssen Banken seit März 2015 Kapitalabflüsse von Konten und Depots natürlicher Personen über € 50.000 melden. Diese Meldungen werden von der Finanzverwaltung für eine Analyse für Zwecke der Betrugsbekämpfung verwendet. Diese Analysen führen in letzter Zeit verstärkt zu Vorhalten und abgabenbehördlichen Nachprüfungen.


Quelle: ÖGSW

Kommentare (0)