Bis wann muss die Einkommensteuererklärung 2017 eingereicht werden?

Die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung 2017 (Pflichtveranlagung) hat bis 30.6.2018 zu erfolgen. Ist die elektronische Übermittlung nicht zumutbar, kann die Erklärung auch unter Verwendung der amtlichen Formulare bis 30.4.2018 eingereicht werden. Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: für sie gilt für die Steuererklärungen 2017 grundsätzlich eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.3.2019 bzw 30.4.2019, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw –guthaben ab dem 1.10.2018 Anspruchszinsen zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. In den meisten Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie bisher eine Fristverlängerung bis 30.9.2018. Grundsätzlich kann die Ein-reichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden.


Quelle: ÖGSW

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