Höchstgerichtliche Entscheidungen - VwGH zur Hauptwohnsitzbefreiung bei einer „Hausherrenwohnung“ in einem Zinshaus

Nur Eigentumswohnungen iSd Wohnungseigentumsgesetzes und Eigenheime können unter die Hauptwohnsitzbefreiung des EStG fallen. Allenfalls reicht auch die Begründung von vorläufigem Wohnungseigentum iSd § 45 WEG aus. Eine analoge Befreiung für eine von einer Liegenschaftseigentümerin als Hauptwohnsitz bewohnte Dachgeschoßwohnung in ihrem Zinshaus ist bei Veräußerung des gesamten Zinshauses, an welchem kein Wohnungseigentum begründet war, nicht möglich . Die Moral aus der Geschichte: Jedenfalls vor Verkauf eines Zinshauses, in dem der oder die Verkäufer/in ihren Hauptwohnsitz entsprechend der sonstigen Kriterien des EStG hatte, noch schnell zumindest vorläufiges Wohnungseigentum begründen.


Quelle: ÖGSW

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