Pauschalierte Werbungskosten für Vertreter sind um Kostenersätze zu kürzen

Aufgrund einer VfGH-Entscheidung wurde die VO über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten geändert. Ab der Veranlagung 2018 müssen Vertreter bei der Ermittlung des 5%igen Werbungskostenpauschales Kostenersätze des Dienstgebers (wie insbesondere Reisespesen und Diäten) vom Werbungskostenpauschale abziehen.


Quelle: ÖGSW

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